Zur Zeit wird viel über „Kirchenrecht“ gesprochen. Da muss doch erst einmal geklärt werden, wieso haben die christlichen Religionsgemeinschaften einen Sonderstatus?
- Religion / Glaube ist Privatsache
- Eine Glaubensgemeinschaft, Religionsgemeinschaft ist eine Vereinigung von Menschen mit gleichen Interessen, also gleichzusetzen mit einem Kaninchenzüchterverein oder dem ADAC.
- Natürlichen haben Vereine interne Regeln, aber Straftaten MÜSSEN nach dem geltendem Recht des Staates behandelt werden.
- Vertuschen und die Ausrede: „das regeln wir seit Jahrhunderten intern“ dürfen nicht mehr gelten.
- Wer eine Straftat vertuscht macht sich mit schuldig.
- Was Straftaten sind regeln die Gesetze unseres Staates.
Da ich schon mal dabei bin:
- Eine symbolhafte „Taufe“ ist kann kein rechtsverbindlicher kein Beitritt in einen Verein bedeuten, der zu lebenslangen Zahlungen verpflichtet.
- Kirchensteuern sind Vereinsbeiträge, die jeder Verein bitte schön selbst eintreiben muss!
- Für Angestellte eines Vereins gilt selbstverständlich das allgemeine Arbeitsrecht ohne kirchliche Besonderheiten. Auch für die Bezahlung!
Beliebig zu erweitern!
Quellen:
- https://www.deutschlandfunk.de/umgang-mit-sexualisierter-gewalt-dem-kirchenrecht-fehlt-die.886.de.html?dram:article_id=493929
- https://www.katholisch.de/artikel/23674-strafen-fristen-taeter-so-geht-das-kirchenrecht-mit-missbrauch-um
- https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-politikum-gespraech/audio-subtile-macht-des-kirchenrechts-100.html