Kirchenrecht

Zur Zeit wird viel über „Kirchenrecht“ gesprochen. Da muss doch erst einmal geklärt werden, wieso haben die christlichen Religionsgemeinschaften einen Sonderstatus?

  • Religion / Glaube ist Privatsache
  • Eine Glaubensgemeinschaft, Religionsgemeinschaft ist eine Vereinigung von Menschen mit gleichen Interessen, also gleichzusetzen mit einem Kaninchenzüchterverein oder dem ADAC.
  • Natürlichen haben Vereine interne Regeln, aber Straftaten MÜSSEN nach dem geltendem Recht des Staates behandelt werden.
  • Vertuschen und die Ausrede: „das regeln wir seit Jahrhunderten intern“ dürfen nicht mehr gelten.
  • Wer eine Straftat vertuscht macht sich mit schuldig.
  • Was Straftaten sind regeln die Gesetze unseres Staates.

Da ich schon mal dabei bin:

  • Eine symbolhafte „Taufe“ ist kann kein rechtsverbindlicher kein Beitritt in einen Verein bedeuten, der zu lebenslangen Zahlungen verpflichtet.
  • Kirchensteuern sind Vereinsbeiträge, die jeder Verein bitte schön selbst eintreiben muss!
  • Für Angestellte eines Vereins gilt selbstverständlich das allgemeine Arbeitsrecht ohne kirchliche Besonderheiten. Auch für die Bezahlung!

Beliebig zu erweitern!

Quellen: