Twitter und die Bundestagswahl

Es ist ja einfach lächerlich, was der Bundeswahlleiter so äussert: „er wisse nicht, wie man die Vorveröffentlichung der Prognose von 16:30 per Twitter stoppen könnte“. Herr Bundeswahlleiter, das ist ganz einfach: Lass die Umfrage einfach weg. Dann bricht zwar der Umsatz der Umfrageinstitute etwas ein, aber das werden die schon verkraften.
Twitter lässt sich nicht stoppen, das Geltungsbedürfnis anonym twitternder Politiker oder anderer Wahlhelfer oder Umfrager auch nicht. Also, weg damit!

Das hätte auch den Charme, dass alle Fernsehzuschauer in den Genuss der unvorbereiteten Gesichtsausdrücke der PolitikerInnen zu kommen. Jetzt können die sich ja schon 1,5 h auf das angenommene Ergebnis vorbereiten. Ich fände das toll!

Alles Andere funktioniert sowie so nicht!

Test: Twitter-Plugin

Das neu installierte Plugin von Lars Reineke hinterlegt den Twitternamen mit dem entsprechenden Link. Mal sehen ob es funktioniert: hier twittert @nandorr

Super klappt.

Hier gibt es das Plugin: http://wordpress.org/extend/plugins/twitter-name-replacer/ Gefunden habe ich es über einen Tweet von @martinlindner zu einem Blogeintrag von Lars Reineke zum Zustand der SPD – Twitter sei Dank!

Feiertagslektüre

Da heute zumindest bei uns in Hessen Feiertag ist, lese ich etwas länger die neuesten Nachrichten. Aber zu lange verträgt das Gemüt nicht:

  1. In NRW (und bestimmt in andern Bundesländern auch?) sind Schiessstände der Schützenvereine auf Schlugelände untergebracht. Und werden nicht verboten – aber gegen Paintball und „Killerspiele“ vergehen wollen !!!
    http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/in-schulen-wird-weiter-geballert/
  2. Politbeobachter Axel Wallrabenstein „..es kommt eher darauf an, wie man mit dem Netz kommuniziert“.
    NEIN: es kommt auf den Inhalt an
    http://bit.ly/9muN3
  3. RT @timbeil:  SPD-Kandidat und Funktionär „Mein Weg, Meine Ziele“ – mein Haus, mein Auto, mein Boot – ich ich ich  #Egomanen ?
    Ja, aber das trifft auf 99% der Politiker zu (das 1 % steht für meinen unerschütterlichen Optimismus)  http://www.frankwaltersteinmeier.de/

Und das muss für heute reichen!

Das Internet und der „rechtsfreie Raum“

In den aktuellen Diskussion um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet sowie um das Urheberrecht, hören wir häufig von unseren Volksvertretern die Aussage: „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“. Dies zeugt von vollkommener Unkenntnis der deutschen Gesetzgebung.  Das Urheberrechtsgesetz und auch das die Paragraphen § 184b und § 184C des Strafgesetzbuches  gelten für  Druckerzeugnisse ebenso wie für Veröffentlichungen im Internet.

Das Internet IST KEIN straffreier Raum.
Beispiel Urheberrecht: Wenn ich einen Artikel veröffentliche, dann steht dieser selbstverständlich unter dem Schutz des Urheberrechts, es sei denn ich erlaube ausdrücklich das Kopieren oder verweise auf eine Creative Commons-Lizenz . Frau von der Leyen und andere Politiker müssen sich fragen lassen, ob sie etwa Texte und Bilder aus dem Web kopieren und weiterverwenden – und sich damit strafbar machen –  da sie implizit behaupten das Internet wäre ein rechtsfreier Raum.

Selbstverständlich sind auch der Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Schriften und Bilder im Internet strafbar. Und nicht nur in Deutschland, fast (ich kann zwar jetzt keines nennen, das dies nicht verfolgt, aber dennoch zur Sicherheit „fast“)  jedes Land verfolgt solches Treiben. Diese Gesetze werden auch angewendet (siehe die Aktion von Carechild).

Also ist das Internet mitnichten ein rechtsfreier Raum. Jede/r PolitikerIn, die/der solches behauptet, sollte sofort von allen Ämtern enthoben werden (ohne Pensionsansprüche), denn diese kennen unsere Gesetze nicht und sind somit als Volksvertreter ungeeignet.

OhneWorte – fast

Da bleiben einem die Worte im Halse stecken, wenn frau den Kommentar des Herrn zu Guttenberg in der Tagesschau anhören muss!!

Dass Politiker bei Diskussionen untereinander nicht zuhören, einander ins Wort fallen und polemisieren kann frau bei jeder Bundestagsdebatte hören. Es ist zwar schlimm, aber daran sind wir schon gewöhnt. Aber dass dies nun auch dummdreist gegen die Bürgerinnen und Bürger angewendet wird, ist schon eine Frechheit.

zu Guttenberg “Es macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben. Das ist nun wirklich einer der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht.”

Hat er bei dem Statement von Franziska Heine nicht zugehört?

Hier ein weiterer Schrei: http://www.popkulturjunkie.de/wp/?p=4306

Ich habe Werte und ich bin nicht kriminell, aber dennoch geübter Internetnutzer!

Die Polemik, mit der gestern im Bundestag (falls man das so nennen kann, wenn ca. 30 Abgeordnete und 2 Staatssekretäre anwesend sind) für die Internetsperrn agiert wurde ist eine Frechheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Da wird das Internt verteufelt, versierte Internetnutzer werden in die kriminelle Ecke geschoben und Gegnern des Gesetzes wird unterstellt, die Wertemaßstäbe verloren zu haben. Aufzeichnungen hier

Dies alles für ein Gesetz, das – nach Worten von der Laiens: „den Zugang zu solchen Inhalten zu erschweren soll“. Warum ein Gesetz, mit dem der Zugang für etwas erschwert wird, warum nicht die Quelle des Übels löschen?

Es ist bereits bewiesen worden und dokumentiert, dass
– die Sperrlisten der nordischen Länder zeigen, dass die meisten gesperrten Seiten nicht zu der eigentlichen Zielgruppe gehören, sprich keine Kinderpornografie enthalten Quelle1 Quelle2
– die wenigen Server, die es betrifft in Ländern stehen, die kooperativ sind, und die Seiten nach Hinweisen löschen
– die Zahlen zu dem angeblichen Massenmarkt nicht belegt werden können, sondern aus fragwürdigen Quellen stammen  Quelle

Das bedeutet, hier wird viel Populismus um ein nutzloses Gesetz gemacht, das aber dennoch den Artikel 10 des Grundgesetzes einschränkt „Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die Absätze 1, 3 und 4 eingeschränkt. Dabei sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Absatz 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.“

Unterschreibt die Petition, auch wenn wahrscheinlich nichts dabei herauskommt, denn der Petitionsausschuss ist mehrheitlich genauso besetzt wie der Bundestag (wie war das mit der Demokratie?).  Aber die Anzahl der Unterschriften muss zeigen, dass Büger mitdenken und sich nicht alles gefallen lassen.

Der lisitige Herr Schäuble

Im Netz wird viel diskutiert, aber ich lese keinenHinweise hierauf  – oder ist das Allen schon klar?

Das Bundeskriminalamt ist eine „dem Bundesministeriums des Innern nachgelagerte Behörde“. Und dieses BKA erstellt die Listen, kontrolliert die Listen und überwacht wer auf gesperrte Seiten Zugriff nimmt.

Ist doch klar, dass Herr Schäuble sich aus dieser Diskussion lächelnd heraushalten kann. Von der Laien steckt die Prügel dafür ein, zu Guttenberg (wieso sind das plötzlich alles von und zus?) darf auch was dazu sagen, aber Herr Schäuble darf das Ganze dann umsetzen. Er hat die Fäden in der Hand und lässt der Frau von der Laien die Schelte der Internetgemeinde einstecken. Hätte er das initiiert – das er wohlgemerkt später ausnutzen kann – wären eventuell mehr Bürger aufmerksam geworden, dass hier ein Grund vorgeschoben wird, lässtige Internetseiten wegzusperren. Und die, die diese  umgehen (können) zu kriminalisieren.

Daher weitergeben: https://www.loreress.de/stopp/index.html