Ich habe Werte und ich bin nicht kriminell, aber dennoch geübter Internetnutzer!

Die Polemik, mit der gestern im Bundestag (falls man das so nennen kann, wenn ca. 30 Abgeordnete und 2 Staatssekretäre anwesend sind) für die Internetsperrn agiert wurde ist eine Frechheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Da wird das Internt verteufelt, versierte Internetnutzer werden in die kriminelle Ecke geschoben und Gegnern des Gesetzes wird unterstellt, die Wertemaßstäbe verloren zu haben. Aufzeichnungen hier

Dies alles für ein Gesetz, das – nach Worten von der Laiens: „den Zugang zu solchen Inhalten zu erschweren soll“. Warum ein Gesetz, mit dem der Zugang für etwas erschwert wird, warum nicht die Quelle des Übels löschen?

Es ist bereits bewiesen worden und dokumentiert, dass
– die Sperrlisten der nordischen Länder zeigen, dass die meisten gesperrten Seiten nicht zu der eigentlichen Zielgruppe gehören, sprich keine Kinderpornografie enthalten Quelle1 Quelle2
– die wenigen Server, die es betrifft in Ländern stehen, die kooperativ sind, und die Seiten nach Hinweisen löschen
– die Zahlen zu dem angeblichen Massenmarkt nicht belegt werden können, sondern aus fragwürdigen Quellen stammen  Quelle

Das bedeutet, hier wird viel Populismus um ein nutzloses Gesetz gemacht, das aber dennoch den Artikel 10 des Grundgesetzes einschränkt „Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die Absätze 1, 3 und 4 eingeschränkt. Dabei sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Absatz 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.“

Unterschreibt die Petition, auch wenn wahrscheinlich nichts dabei herauskommt, denn der Petitionsausschuss ist mehrheitlich genauso besetzt wie der Bundestag (wie war das mit der Demokratie?).  Aber die Anzahl der Unterschriften muss zeigen, dass Büger mitdenken und sich nicht alles gefallen lassen.

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