Nachtleben im Garten

Mal wieder die Kamera aufgestellt und dazu 3 Mausefallen, denn an einer Grenze ist entlang dem Mäuerchen ein langer Gang gegraben.

Resultate:

  1. Falle im Fokus der Kamera: leer, aber reger Besucherbetrieb.
  2. Falle: Spitzmaus, wurde gleich wieder freigelassen
  3. Falle: Fips 2021

Im 3. Jahr der Blümchenwiese

So fing es an: Im Juli 2018 gab es praktisch keinen Rasen mehr:

Auch die Vögel fanden es nicht mehr lustig:

Im Frühling 2019 begannen die Arbeiten:

  1. Rasensoden entfernen
  2. Rasenerde (mager) auftragen
  3. Rand gestalten mit Unkrautfolie (wächst aber trotzdem alles durch)
  4. Einsäen

Erste Blüte Juli 2019:

Im Herbst wurden dann viele, viele Wildkrokusse und Wildtulpen gesetzt, die im nächsten Frühling blühten:

Sommer 2020: Leider keine Kornblumen (trotz gleicher Samenmischung). Dafür wird etwas für die Freizeitgestaltung des Nachwuchses getan: 

Näheres hier: https://www.loreress.de/off-road-im-blumenbeet/

In Frühling erfreuen sich Hummeln an den Krokussen:

Sommer 2021 bisher etwas verregnet, aber warm, also viele Blumen, die auch Vögel anziehen:

Natürlich auch die Bienen und sonstige Insekten:

Baustelle im Garten

Es blüht nicht nur im Garten (hier: der Orientalische Mohn)

sondern es wird auch gearbeitet, besser gesagt, eine Baustelle wird eingerichtet:

Zur Erläuterung:

Ein LKW wird an der Aufladestelle beladen, fährt dann auf dem Weg von der Aufladestelle (Beladung erfolgt über einen noch zu bauenden ferngesteuerten Bagger)  über die Brücke, dann unter der Brücke hindurch, zur Abladestelle.

Dafür wurden bereits ca 3,5 m² Rasen umgestaltet. Aber es liegt noch Arbeit vor uns :-)

Aktueller Stand:

Die Schlußszene wurde in Blumenbeet gefilmt (hier ein Bild aus dem Vorjahr):

Kirchenrecht

Zur Zeit wird viel über „Kirchenrecht“ gesprochen. Da muss doch erst einmal geklärt werden, wieso haben die christlichen Religionsgemeinschaften einen Sonderstatus?

  • Religion / Glaube ist Privatsache
  • Eine Glaubensgemeinschaft, Religionsgemeinschaft ist eine Vereinigung von Menschen mit gleichen Interessen, also gleichzusetzen mit einem Kaninchenzüchterverein oder dem ADAC.
  • Natürlichen haben Vereine interne Regeln, aber Straftaten MÜSSEN nach dem geltendem Recht des Staates behandelt werden.
  • Vertuschen und die Ausrede: „das regeln wir seit Jahrhunderten intern“ dürfen nicht mehr gelten.
  • Wer eine Straftat vertuscht macht sich mit schuldig.
  • Was Straftaten sind regeln die Gesetze unseres Staates.

Da ich schon mal dabei bin:

  • Eine symbolhafte „Taufe“ ist kann kein rechtsverbindlicher kein Beitritt in einen Verein bedeuten, der zu lebenslangen Zahlungen verpflichtet.
  • Kirchensteuern sind Vereinsbeiträge, die jeder Verein bitte schön selbst eintreiben muss!
  • Für Angestellte eines Vereins gilt selbstverständlich das allgemeine Arbeitsrecht ohne kirchliche Besonderheiten. Auch für die Bezahlung!

Beliebig zu erweitern!

Quellen: